Tiergestützte Aktivität und Förderung
So erkennen Sie ein qualifiziert arbeitendes Institut
Wer tiergestützt arbeitet, sollte folgende Grundkriterien erfüllen:
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Die Tätigkeit sollte nur von einer Person mit einer entsprechenden Aus-/oder Weiterbildung für tiergestützte Interventionen angeboten werden.
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Seriöse Unternehmen besitzen die Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes zur gewerbsmäßigen Haltung und dem Einsatz der Tiere für tiergestützte Zwecke nach §11 Tierschutzgesetz. Dies wird von einem Amtstierarzt vor Ort kontrolliert und entsprechende Unterlagen/ Sachkundenachweise müssen für die Genehmigung vorgelegt werden.
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Eine der Tätigkeit entsprechende Versicherung von Mensch und Tier liegt vor.
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Langjährige Erfahrungen mit Tieren sind vorhanden und können nachgewiesen werden.
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Die Tiere werden nicht öfter als 2x täglich eingesetzt.
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Die Tiere erhalten die nötige Gesundheitsvorsorge, sehen gesund und gepflegt aus. Auf Anfrage sollten Sie Auskunft über Wurmkuren und Impfungen erhalten.
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Hygienische Maßnahmen, besonders im mobilen Einsatz werden eingehalten und dokumentiert.
TIER erleben steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Veterinäramt und besitzt eine offizielle Genehmigung für die Durchführung tiergestützter Interventionen.
Unsere Tiere sind bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse gemeldet.
Eine umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenfalls vorhanden.
Alle Tiere werden regelmäßig vom Tierarzt betreut/kontrolliert und auch die Huf-/Klauenpflege wird regelmäßig durchgeführt.